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  • AutorenbildMichèle Graber

Streichung Kirchensteuer für juristische Personen



Eine Erhebung von Kirchensteuer für juristische Personen ist fragwürdig und rechtsstaatlich problematisch. Sie widerspricht der in der Verfassung verankerten religionsfreiheit.

Die heutige Praxis bevorzugt die Landeskirchen und diskriminiert andere Glau-bensgemeinschaften, sowie und das möchte ich besonders betonen, viele andere soziale Institutionen! Dies lehnt die glp aus einem liberalen Standpunkt her ab.

Eine sakkuläre Gemeinschaft fordert eine klare Trennung zwischen Kirche und Staat. Eine Zuwendung an kirchliche Institutionen sollte freiwillig sein und klar nach Gusto des Unternehmens erfolgen. Jede Person kann aus einer Kirche aus oder eintreten eine juristische Person hat diese Freiheit nicht.


Mehrere Kantone haben die Kirchensteuer für juristische Personen bereits abgeschafft, in weiteren Kantonen sind Bestrebungen im Gange dies zu tun (initiert von SVP und Liberalen Kreisen).


Eine Abschaffung dieses alten Zopfes würde zu Mindereinnahmen bei den heute bevorzugten Landeskirchen führen. Niemand bestreitet, dass diese Institutionen einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten. Deshalb fordert das Postulat eine klare Aufstellung:

  • welche Aufgaben werden von den Kirchensteuern finanziert

  • welche Angebote würden betroffen sein beim Wegfall der KS durch juristische Personen

  • welche dieser Angebote müsste dann der Kanton übernehmen (und dann zwingend durch alle Steuerzahler finanziert werden)

  • welche Vorteile würde eine Kirchensteuer auf freiwilliger Basis bringen?

Der RR begründet seine Ablehnung des Postulats ua damit, dass seit der erst kürzlich (vor 8 Jahren) geführten Debatte  keine neue wesentlichen Argumente in dieser Frage aufgetaucht sind. Die im Postulat geforderten Antworten würden sicher einige wichtige Argumente liefern. Ich erlaube mit einen kleinen Hinweis auf Einführung des Frauenstimmrechtes, auch dies kam mehrfach zur Abstimmung ohne dass sogenannte neue Argumente aufgeführt worden sind, aber irgendeinmal ist die Gesellschaft einmal soweit gewesen, dass sie es angenommen hat.

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