Eine Sondersession ist an und für sich schon etwas Besonderes. Noch sonderbarer ist es aber, diese nur für eine zweite Lesung durchzuführen.
Drei Besonderheit gibt es dann aber für diese zweite Lesung, die ich etwas gesondert anmerken will:
1. Es gibt Fraktionssprechende, was für zweite Lesungen unüblich ist (wahrscheinlich muss der KR die für die Session auflaufenden Sonderkosten etwas legitimieren), Meinungen sind gemacht, Standpunkte sind bekannt
2. die Regierung hat nachgerechnet und entdeckt, dass es notwendig ist, eine inhaltliche Sondermassnahme zu ergreifen und einen Gesetzesartikel im Finanzausgleichgesetze, welches wir ja erst in der letzten Session verabschiedet haben, noch anzupassen.
3. 11 Gemeinden, in welchen über ¼ der Bevölkerung des Kantons lebt, hat sich nach der ersten Lesung gewehrt und auf die massiven Mängel dieser Vorlage hingewiesen. Sie droht mit einer Klage. Leider etwas spät, um gestaltend einzuwirken. Gemeinden hätten wohl die Botschaft von ihrem Vertreterausschussesvom VLG mal kritisch hinterfragen und beurteilen sollen! (Übrigens prangern sie dieselben Mängel an, auf die die glp bereits in der Vernehmlassung und der Vorbereitung aufmerksam gemacht hat.)
Zurück zur Botschaft. Sie ist und bleibt eine zweifelhafte Massnahme, die offensichtlich zur kurzfristigen Sanierung der Kantonsfinanzendurchgeboxt werden soll.
Sie bleibt ein Flickwerk, untermauert mit zahlreichen etwas «undurchsichtigen» Zahlenbeigen. Man hat sich im Zahlenwald verrannt, und einen einfachen und pragmatischen Weg aus den Augen verloren.
Sie bleibt eine Botschaft, die in dieserForm, also mit erheblichen Anpassungen, nicht zur Vernehmlassungvorgelegt wurde und somit vorgängigen nicht von einem breiten Kreis beurteilt werden konnte.
Die glp lehnt die Vorlage weiterhin klar ab.
Das Grundanliegen, die Neugestaltung der Aufgabenteilungund Finanzierung unterstütztdie GLP. Die stärkere Rolle des Kantons beim Wasserbau und dem 50:50 Kostenteiler bei der Volksschule entspricht dem AKV-Prinzip besser.
Mehrfache Verletzung des AKV-Prinzip
Nur: die Kompensationsmassnahmen verstossen in mehreren Punkten und in krasser Weise gegen das AKV-Prinzips. Die Aufgabenkompetenz, Ausgabenverantwortung und Finanzierung sind nicht auf der gleichen staatlichen Ebene angesiedelt. (Bsp. die Übernahme der Ergänzungsleistungen durch die Gemeinden, dies mit einem festgelegten Betrag pro Einwohner. Die Gemeinden haben einerseits weder einen Einflussnahme auf die Höheder einzelnen Beträge (das Alibieinspracherecht durch die Gemeinden als Ganzes kann ja wohl kaum als Einflussnahme gelten), noch bestehen Anreizeund Möglichkeitendurch gezielte Massnahmen in der Gemeinde selber eine direkte, ev. an Empfängerinnen angepasste Unterstützungsleistungen anzubieten.)
Neben der Verletzungen des AKV Prinzips bei den Gegenfinanzierungsmassnahmen lehnen wir aus folgenden Gründen die Vorlage ab:
1. Willkürliche Verschönerung der Globalbilanz
Zur Erreichen einer für die Gemeinden akzeptablen Globalbilanz wird auf abenteurlichste Art und Weise mit den Zahlen jongliertund willkürlichsachfremde Geschäftewie die Steuergesetzrevision eingerechnet. (Ohne diese vermeintlichen zusätzlichen Einnahmen resultiert für die Gemeinden eine erhebliche Mehrbelastung pro Jahr.)
2. Eingriff in die Autonomie der Gemeinden
Die Festsetzung des Steuerfusses der Gemeinden durch den Kanton erachten wir als grenzwertig. (Dies unterstreicht auch eine Studie, die die Stadt Luzern in Auftrag gegeben hat.)
3. Zeitplan
Das Volk soll über die AFR18 abstimmen, ohne dass die finanziellen Grundlagen auch nur annähernd gesichert sind. (Anders noch, das Volk wird genötigt gleichzeitig die STAF anzunehmen sonst ist die AFR nicht finanzierbar, sonst fällt das ganze Kartenhaus auseinander!)
Mit den eingebuchten Erträgen von STAF und Steuergesetzrevision 2020 wird das Volk schlicht und einfach hinters Licht geführt.
Zum Antrag der Regierung, welcher die WAK gutgeheissen hat: die Höhe der Mittel, welche der Kanton für den Lastenausgleichaufbringen muss, soll etwas flexibler nach unten korrigiert werden. Inhaltlich nachvollziehbar. ( dass die Mindestausstattung minimal 50% anstatt wie heute 70% des Ressourcenausgleich sein soll. )Unter dem Gesichtspunkt, dass die Gemeinden haben massiv tiefere Kosten haben und der Kanton für einen höheren finanziellen Betrag verantwortlich ist. Es mutet aber schon etwas sonderbar an. Warum wurde die Problematik nicht schon vorher erkannt und angepasst? Wahrscheinlich hat das Finanzdepartement plötzlich gemerkt, dass wenn eine grosse Gemeinde etwas ressourcenschwächer wird, der Kanton in der heutigen finanziellen Situation und dem sonderbaren Finanzsteuerungssystem (namens Schuldenbremse) einmal mehr Mühe hätte diese gesetzlich verankerten Mehrausgaben aufzubringen und einen schuldenbremskonformen Voranschlag und AFP zu verabschieden.
Zum Schluss, ich appeliere an die CVP und FDP, es gibt viele welche der Art der Ausgestaltung der AFRnicht befürworten. Nehmens sie die Verantwortung wahr, lehnen sie zum Wohle unseres Kantons und seiner Gemeinden dieses AFR-Monster ab. Machen sie den Weg frei für eine Lösung die besser/einfacher und vor allem an die aktuellen Grundlagen angepasst ist.
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