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  • AutorenbildMichèle Graber

Nein zur Neuverteilung der Bundeszuschüsse



Jeder Kanton erhält vom Bund einen Betrag aus den Einnahmen aus der „leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe“ (LSVA). In Luzern wird der Betrag so verteilt:

- 70% erhält der Kanton für den Strassenbau - 20% gehen an ÖV und die Verkehrspolizei - 10% sind für die Gemeinden bestimmt.


Eine Motion im Kantonsrat verlangt nun, dass der Anteil des Kantons auf 80% erhöht und derjenige für den ÖV und die Verkehrspolizei auf 10% gesenkt wird. Begründet wird dieser Vorstoss damit, dass jährlich ein Überhang im Strassenbauprogramm ausgewiesen wird.

Das stimmt. Was dabei vergessen wird: Ein Überhang besteht auch beim ÖV, im Wasserschutzbau, bei der Sanierung der Immobilen, bei Neu- und Ersatzinvestitionen usw. Die Wunschliste kann beliebig weitergeführt werden. Alle wollen mehr Geld, alle kämpfen für einen höheren Anteil vom Kuchen.


Die glp findet die heutige Aufteilung 70/20/10 angemessen und zweckmässig.

Seit diese Aufteilung im Kantonsrat beschlossen wurde, hat sich die Sachlage nicht verändert. Es gibt keine neuen Fakten, die eine Anpassung des Verteilschlüssels rechtfertigen würden.


Stattdessen wären die Folgen einer neuen Verteilung fatal: Dem ÖV im Kanton Luzern würden erneut 1.8 Mio. Franken entzogen. Dies, obwohl beim ÖV bereits im letzten Sparpaket massiv gekürzt wurde. Ein intelligent ausgebauter ÖV, mit attraktiver Preisgestaltung bedeutet eine Entlastung der Stassen und damit auch eine Entlastung im Strassenbau. Dieses kleine Stück des Kuchens ist gut und nachhaltig investiert.

Eine Dumm-Verteilung der Bundeszuschüsse lehnt die glp ab.

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