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  • AutorenbildMichèle Graber

Mobility Pricing



Das Verkehrssystem stösst auf der Strasse und der Schiene  in den Spitzenzeiten an seine Kapazitätsgrenzen, das heisst es ist schlichtwegs überlastet. Dies auf den Hauptverkehrsachsen und in den städtischen Agglomerationen. Dazu wird gemäss Voraussagen das Mobilitätsbedürfnis weiter ansteigen.


Für die Lösung der Verkehrsprobleme setzt die glp folgenden Prioritäten:

  1. Verkehr vermeiden

  2. Vorhandene Infrastruktur optimal nutzen

  3. Bauliche Massnahmen zur Erhöhung der Kapazität

Zum 3. Punkt: Um das vermehrte Verkehrsaufkommen allein mit baulichen Massnahmen zu meistern, fehlen einerseits die finanziellen Mittel, andererseits ist der dafür nötige Raum in den Städten und Agglomerationen schlichtweg nicht vorhanden (ausser man reisst ganze Häuserzeilen ab oder untertunnelt alles), oder eine zusätzliche Überbauung von Kultur- und Grünflächen wäre erforderlich. Punktuell erachten aber auch wir von der glp bauliche Massnahmen als zielführend. Dabei soll aber vor allem der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr gefördert werden.


Bei den Punkten 1 und 2, das heisst also bei der Vermeidung des Verkehrs und der optimalen Nutzung der Infrastruktur, setzt das Mobility Pricing an. Durch das Erheben von verursachergerechten Preisen und eine Preisdifferenzierung nach Zeit und Strecken kann das Verkehrsaufkommen reduziert und gesteuert werden.


Die Belastung der gut ausgebauten Infrastruktur ist zu gewissen Zeiten gering. Durch Preisdifferenzierung kann die Kapazitätsauslastung besser verteilt werden. Dieser marktwirtschaftliche Grundgedanke funktioniert in anderen uns gut bekannten Bereichen wie bei der Preisgestaltung im Tourismus in der Hochsaison ja bestens und ist dort auch voll akzeptiert.


Nur bis jetzt fehlt die nationale gesetzliche Grundlage, dass die Kantone, Städte und Gemeinden diesbezüglich selbst aktiv werden könnten.


Es ist toll, dass wir nicht die einzigen sind, die denken, dass Mobility Pricing ein Lösungsansatz für das Beheben von Verkehrsprobleme ist und dass bereits auf nationaler Ebene an diesem Thema gearbeitet wird. Die Regierung begründet damit auch ihre Ablehnung dieser Motion. Das ASTRA hat in ihrem Synthesebericht bereits 2007 Mobility- und Roadpricing als ein probates Mittel zur Lösung einiger Verkehrprobleme erklärt. Nur die Erarbeitung der Grundlagen wird seither immer wieder nach hinten verschoben, die neuste Deadline dafür ist 2015.


Wir befürchten jedoch, dass einerseits der Termin immer wieder weiter verschoben wird und andererseits eine starke Auto- und Lastwagenlobby sich dagegen stellen wird. Darum erscheint es uns als wichtig, ein Zeichen zu setzen. Es ist doch purer Irrsinn, dass wir aufgrund von einschränkenden gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene, in unseren Handlungsspielraum, die Verkehrsströme in den Städten und Gemeinden selbst regulieren zu können, so eingeschränkt werden.


Eine gute nationale Gesetzgebung, welche die Leitplanken setzt ist notwendig und dies möglichst schnell. Danke für die Unterstützung der Motion.


Noch eine kurze Bemerkung zum letzten Argument gegen dies kantonsinitiative: die damit verbundenen Arbeiten in unserer Verwaltung brauchen erhebliche personelle Ressourcen, die ohnehin knapp sind. Stehen im Stau und fahren in allgemein überlastete Verkehrsmittel führen zu substanziellen wirtschaftlichen Verlusten, was indirekt Reduktion von Steuereinnahmen bedeutet, Geld das an anderen Orten fehlt, ein Rattenschwanz und also für uns kein stichfestes Argument für die Ablehnung.

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