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  • AutorenbildMichèle Graber

Leistung und Strukturen 2



Ausgangslage


Im letzten Jahr, etwa um die gleiche Zeit, war folgende Lösung die finanziellen Herausforderungen im Kanton Luzern in aller Munde: Projekt L&S2 und der BAK-Bericht. Die werden es richten.


Jetzt sind beide da, und wenn ich so meine Vorredner höre, will einen Teil der Parteien die Verantwortung  wieder nicht wahrnehmen. Das Kopfweh welches  auf dieses Jahr verschoben worden ist, möchten sie auf nach den Wahlen verschieben. 

Dass die Sanierung der Finanzen des Kantons Luzern schwierig werden wird, war allen klar. Dass  nochmals drei zusätzliche grosse Einnahmenblöcke 2015 in der Höhe von gerundeten 70Mio wegfallen (SNB Gelder, Grundstückgewinnsteuer und Reduktion der NFA) ist nicht bekannt gewesen, oder wurde möglichst verdrängt. 


Und dass die Sanierung für einige Personenkreise zu Leistungseinbussen oder zu Mehrausgaben (Sprich „versteckte“ Steuererhöhung) führen würde und diese Kreise sich vehement mit ihren Anliegen zu Wort melden macht es uns nicht einfacher. Allen Recht machen können wir es nicht. Darum sind wir hier drin gefordert einen Ausgleich zu finden. 


Allgemeine Beurteilung


Die Erwartungen der glp zur Botschaft L&S sind nicht erfüllt worden. Eine bunte Mischung von kleinen Massnähmchen, ohne sichtbare Gesamtstrategie. Symptombekämpfung anstatt echten Heilungsprozess.  Ein Teil der Parteien - dazu gehört auch die glp - hatten sich im Vorfeld mit Spar- und Strukturveränderungen auseinandergesetzt und viele Ideen eingebracht. Diese wurden bis jetzt nur spärlich aufgenommen. 

Auf den ersten Blick erscheinen die „Einsparungen“ oder Entlastungen von 193 Mio zw. 2015 und 17 als sehr gut und erwecken den Anschein, als ob die Regierung ihre Aufgabe gemacht habe. Auf den 2. Blick kommt aber die grosse Ernüchterung

  • Die aufgezeigten Sparmassnahmen in der Botschaft von L&S2 über die wir nun befinden, betreffen ausschliesslich Leistungen. Strukturen werden hingegen kaum angetastet. 

  • Es erfolgt öfters eine Umschichtung von Kosten vom Kanton auf die Gemeinden, mit den „beruhigenden“ Worten, dass sie in anderen Bereichen entlastet werden.

  • Diese Entlastungen (für die Gemeinden und z.T. für den Kanton) werden fast nur durch verdeckte Steuererhöhungen erzielt. 

Die von der Regierung ausgewiesene positive Auswirkung für die Gemeinden erachten wir als viel zu hoch.


So gesehen setzt das Projekt Leistung und Strukturen II nicht die Akzente wie wir es erwartet haben. In diesem Sinn darf das Projekt als gescheitert betrachtet werden, oder etwas netter ausgedrückt: es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.


Ziel der glp: 

  1. ein im Dezember verabschiedetes gesetzeskonformes (Einhaltung der Schuldenbremse) Budget 2015  (dies sind wir der Bevölkerung schuldig, ein Zustand wie 2012 möchte ich nicht unbedingt mehr haben)

  2. Aussicht/Konzept wie längerfristig nachhaltig  die Finanzen im Lot gehalten werden können. Gesunde Finanzen sind die Grundlage für einen leistungsfähigen Staat und eine solidarische Gesellschaft, gesunde Finanzen beruhen auf ausgeglichener Rechnung und einem guten Steuerklima.

Der erste Teil vom Weg zur Zielerreichung zeigt die Botschaft B120 auf. Ich beschränke mich hier auf die darin vorgeschlagenen Massnahmen und Gesetzesänderungen, der zweite Teil des Weges beschreiten wir in der Budgetdebatte im Dezember. Nur alles was wir hier und heute rauskippen auf der Einnahme- wie Ausgabeseite, fehlt uns wieder im Dezember. Die glp ist heute bereit für einen Kompromiss und trägt ihn auch grösstenteils weiter im Dezember, Voraussetzung dafür ist, dass wir hier und heute nicht mit der Sense unverantwortlich umgehen, auf der Einnahmen- wie auch der Ausgabenseite.


Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen unterstützen wir grossmehrheitlich, obwohl natürlich nicht alle Massnahmen nach unserem Gusto nicht immer der Parteigrundhaltung entsprechen. Wir sind bereit, die finanzielle Entwicklung des Kantons aber auch die der Gemeinden höher zu werten als einiger unsere Parteigrundsätze. Somit unterstützen wir im Sinne einer gewissen Opfersymmetrie die vorgeschlagenen Änderungen im Steuergesetz. 

Im Speziellen befürworten wir diejenigen Änderungen, welche zur Angleichung ans Bundesrecht führen (Aufwandverminderung auf Steueramt) und natürlich diejenige Massnahme, welche eine gewisse ökologische Lenkungswirkung hat, nämlich die Begrenzung des Fahrkostenabzugs. 

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