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Ein mutloser Vorschlag: Änderung der Feuerwehrersatzabgabe

Autorenbild: Michèle GraberMichèle Graber

Die Feuerwehren leisteten einen eminent wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und Umwelt. Dies bei der Feuerbekämpfung, der Brandverhütung, bei Hochwassereinsätzen oder bei schweren Verkehrsunfällen. Anpassungen des Gesetzes über Feuerschutz war schon lange überfällig. Die Regierung hat einen Vorschlag zur Änderung im Feuerwehrwesen unterbreitet. Folgende drei Punkte sollen angepasst werden:

  • Aufhebung des Kaminfegermonopols

  • auch Quellenbesteuerte Personen leisten Feuerwehrersatzabgaben

  • Gemeinden erhalten mehr Flexibilität bei der Erhebung der Feuerwehrersatzabgaben

Wir begrüssen die Änderungen zur Aufhebung des Monopols beim Kaminfegerwesen. Diese Teilliberalisierung bringt eine Wahlfreiheit der Kunden und Chancen für junge Berufsleute. Denen ist bis jetzt ein Einstieg in die Selbstständigkeit verwehrt geblieben.

Der Teil über die Feuerwehrersatzabgaben ist aber mutlos und verpasst Anpassungen aufgrund gesellschaftlichen Veränderungen.


Die Durchführung und die Finanzierung erfolgt bisher grösstenteils über die Feuerwehrersatzabgabe. Frauen und Männer im Alter von 20 – 50 Jahren müssen entweder Feuerwehrdienst leisten oder eine Ersatzabgabe entrichten. Während die Dienstleistungen von der gesamten Bevölkerung in Anspruch genommen werden, ist nur ein kleiner Teil der Allgemeinheit für die Organisation und Finanzierung verantwortlich. Dieses System ist nicht gerecht und stellt für die Verantwortlichen immer mehr Probleme dar, da diese Bevölkerungsgruppe immer kleiner wird.


Dass neu auch quellenbesteuerte Personen diese Ersatzabgabe leisten sollen, ist sicher wichtig und richtig. Nur: warum bei den Quellenbesteuerten wird der Betrag immer, unabhängig vom Alter eingezogen? Diese müssen, falls dies nicht gerechtfertigt ist, diesen dann selber auf der Gemeinde zurückfordern, was auch einen grosser administrativer Aufwand für die Gemeinden bedeutet.


Die glp forderte einen Systemwechsel. Künftig sollen nicht nur die 20 – 50 Jährigen sondern alle an den Feuerwehrkosten beteiligen und die Feuerwehrpersonen für ihre wichtige Arbeit gut entschädigt werden.

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