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  • AutorenbildMichèle Graber

Der Mindestlohn ist ein Eigengoal



Die Einführung des Mindestlohns könnte dazu führen, dass einfache Tätigkeiten wegrationalisiert werden und so zahlreiche schlecht qualifizierte ArbeitnehmerInnen ihren Job verlieren. Zudem würden ganz allgemein weniger Stellen an BerufseinsteigerInnen mit und ohne Lehre und WiedereinsteigerInnen vergeben.


Wenn sie den welthöchsten Mindestlohn bezahlen müssen, dann werden manche Arbeitgeber noch mehr als bisher damit zögern, jemandem eine Chance zu geben, der keine Erfahrung mitbringt oder lange nicht mehr gearbeitet hat. Zudem stelle ich mir auch die Frage, was denn überhaupt zu diesen ominösen 4000 Franken gehört.


Die Initiative schreibt lediglich einen Stundenlohn von 22 Franken vor und lässt sonst alles Weitere offen. Unklar ist zum Beispiel, ob der Monatslohn 12- oder 13-mal berechnet werden muss und wie der Ferienanspruch von 4 oder 5 Wochen einbezogen wird.

Das Gastgewerbe profitiert gemäss Gesamtarbeitsvertrag von 5 Wochen Ferien, sechs bezahlten Feiertagen und einem 13. Monatslohn, hier könnte eventuell sogar eine Verschlechterung eintreten.


Eine weitere Knacknuss ist die unterschiedliche Wochenarbeitszeit von 40, 42, 45 oder gar 55 Stunden wie in der Landwirtschaft. Der einheitliche Mindestlohn wird für gewisse Branchen ein Eigengoal sein und die sozialpartnerschaftlichen Sonderlösungen in Frage stellen.


Das Stimmvolk wird hoffentlich die Schwächen dieser extremen Initiative erkennen und am 18. Mai Nein stimmen.

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