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  • AutorenbildMichèle Graber

Besser direkt in Klimaschutz investieren als in die Folgen der Klimaerwärmung: Moorschutz

Der Klimawandel ist allgegenwärtig, dessen Auswirkungen hat der Hitzesommer und die Dürre 2018 uns drastisch und klar aufgezeigt. Eine Reduktion der CO2 Emissionen ist die einzige Möglichkeit den Klimawandel zu stoppen. Dazu sind wir alle in der Verantwortung. Der Nationalrat hat es verpasst ein verbindliches Reduktionsziel im Inland und ausreichende Qualitätssicherung für im Ausland zu erlassen. Und der Verkehr wird weiterhin von der CO2 Abgabe ausgeklammert. Es wurde keine Kostenwahrheit geschaffen und Investitionen in den Klimaschutz bleiben unattraktiv. Dies ist bedenklich.

Auch die Mehrheit des Kantonsrates hat es leider verpasst aktiv einen einfachen aber wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zum Schutz der negativen Auswirkungen des Klimawandels zu sprechen.


Moorböden speichern weltweit 30% des Bodenkohlenstoffs, obwohl sie nur 3% der Fläche ausmachen. Zudem binden Moore permanent CO2aus der Atmosphäre. Das CO2-Bindungsvermögen von Mooren funktioniert allerdings nur im wassergesättigten Zustand. Trocknen Moorböden aus, verlieren sie nicht nur die Speicherfunktion von Kohlenstoff, sondern geben sogar in grossen Mengen CO2ab. Intakte Moore sind grosse Kohlenstoffspeicher: Sie binden Kohlendioxid (CO2) aus der Luft. Intakte Moore wirken jedoch nicht nur als Kohlenstoff-, sondern auch als Wasserspeicher. Kein anderer Bodentyp hat eine so hohe Wasserspeicherkapazität wie Moorböden. Moore regulieren den Wasserhaushalt, dämpfen Hochwasserspitzen oder bieten Wasserreserven in Trockenzeiten und übernehmen darüber hinaus wichtige Funktionen in der Reinigung des Grund- und Trinkwassers. Im Kanton Luzern gibt es beachtliche Moorflächen, die gefährdet sind. Eine weitere Austrocknung und falsche Nutzung birgt einige Risiken und führt zu massiven CO2 Ausstössen. Dies kann verhindert werden.


Moore und Moorlandschaften sind seit 1987 durch die Bundesverfassung geschützt. Die Kantone sind gemäss Hochmoorverordnung (1991) und Flachmoorverordnung (1994) für die ungeschmälerte Erhaltung und den Unterhalt national geschützter Moore zuständig.

Die Kosten für die Sanierung der Hoch- und Flachmoore im Kanton Luzern beziffert der Regierungsrat auf total 33 Millionen. Zweidrittel der Kosten können vom Bund generiert werden. Die Sanierung könnte durch das lokale Baugewerbe durchgeführt werden.

Die Regierung anerkennt all diese Punkte. Trotzdem ist die Regierung und dieMehrheit des Kantonsrates nicht bereit weder den Moorschutz gemäss Vorgaben des Staates noch die Forderungen meines Postulates vollständig zu überweisen und den Moorschutz die schrittweise Regeneration der Hochmoore (bis 2025 und Flachmoore bis 2033) durchzuführen. Einmal mehr wird dies mit den fehlenden finanziellen Mitteln begründet.


Leider hat sich die Regierung und eine Mehrheit des Kantonsrat verweigert direkt in Klimaschutz und direkt in den Hochwasserschutz zu investieren. Moorschutz wäre eine einfache und vergleichsweise günstige Möglichkeit gewesen für eine wirksame Reduktion von CO2.


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