Warum Gelder, die in staatlichen Fonds parkiert werden, nicht mehr bedarfsgerecht und flexibel eingesetzt werden können..
Ein Nein zum ÖV-Fonds ist ein Ja zum ÖV
Mit einem Nein-Stimmenanteil von über 72% hat die Luzerner Stimmbevölkerung die Volksinitiatve „Vorwärts mit dem öffentlichen Verkehr“ klar abgelehnt. Wie eine Umfrage der Autolobby TCS zeigte erachten aber die Luzerner Automobilisten einen guten ausgebauten ÖV als wichtig und unterstützungswürdig. Somit lässt sich das Nein nicht auf ein Nein zum Ausbau der Infrastruktur im öffentlichen Verkehr anschauen, sondern muss differenzierter betrachtet werden.
Mit der Annahme der Initiative hätte ein staatlicher Fonds jedes Jahr mit mindestens 60 Millionen aus dem Kantonsbudget gefüllt werden müssen. Derselbe Betrag hätte auch durch die Gemeinden ergänzt werden müssen, da diese die Hälfte der Kosten tragen. Für den Kanton alleine hätte dies einen Mehraufwand von jährlich 16 Millionen Franken bedeutet. Die heutige finanzielle Situation des Kantons würde dies ohne massive Abstriche in anderen Bereichen nicht verkraften.
Das Nein zum ÖV-Fonds ist jedoch auch grundsätzlichen Überlegungen zu begrüssen. Gelder in einem Fond sind gebunden und verhindern eine flexible und auch situativ angepasste Finanzpolitik. Auch werden mit Fondslösungen oft falsche Anreize zum haushälterischen Umgang mit Steuergeldern gesetzt. Angesicht des deutlichen Abstimmungsresultats und der finanzpolitischen Bedenken ist deshalb auch die Strassenfinanzierung kritisch zu überdenken.
Gelder welche in Fonds "parkiert" sind, können nicht bedarfsgerecht und flexibel eingesetzt werden
Im Gegensatz zum ÖV werden heute die Gelder für den Strassenbau im Kanton Luzern, anders als in einigen anderen Kantonen, in einem Fonds parkiert. Dies reduziert die Flexibilität im kantonalen Finanzhaushalt, wie wir ja erst kürzlich zur Kenntnis nehmen mussten. Wenn Strassenprojekte aus irgendeinem Grund nicht sofort realisiert werden können sich verspäten, wäre es sinnvoll, wenn die finanziellen Mittel in anderen Bereichen eingesetzt werden könnten. Heute muss dafür das Gesetz geändert werden, um nicht benötige Gelder für andere Zwecke als den Strassenbau einzusetzen.
Eine solche Gesetzesänderung beantrage der Regierungsrat im Hinblick auf das Budget 2019: 6.3 Millionen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe hätten dem ÖV zugespochen werden sollen. Vor dem Hintergrund der Verkehrsprobleme im Kanton Luzern eine sinnvolle Massnahme. Die rechtskonservative Mehrheit des Kantonsrates, namentlich Mitglieder der SVP und CVP und Teile der FDP Fraktion, hat jedoch einmal mehr ihre Regierung im Regen stehen gelassen und an der letzten Session des Kantonsrats eine solche kurzfristige Anpassung leider abgelehnt. Nun müssen bei der Budgetberatung im Oktober wieder irgendwo 6.5 Millionen eingespart werden um überhaupt ein mit der Schuldenbremse konformes Budget zu erreichen - unverantwortlich. Derweilen schlummern im Strassenfonds finanzielle Mittel schön friedlich und ungenutzt dahin, da sie aufgrund des letzten budgetlosen Zustandens nicht verwendet werden konnten.
Es wäre deshalb an der Zeit, auch die Strassen direkt über den Kantonshaushalt zu finanzieren, und nicht über einen Fonds. Dass die Luzerner Stimmbevölkerung solche Sonderkässeli ablehnen zeigt das deutliche Abstimmungsresultat vom Wochenende.
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