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Schwelleneffekte bei Leistungsänderungen in der Sozialhilfe sind zu vermeiden

Autorenbild: Michèle GraberMichèle Graber



Anspruchsgrenzen und Leistungsänderungen sind so zu definieren, dass Schwelleneffekte vermieden werden.


Arbeit muss sich lohnen, dies ist die Zusammenfassung des Ziels dieses Antrages. Schwellenefekte sollen vermieden werden, falls es nach Änderungen der Verhältnisse zu Anpassungen kommt.


Schwelleneffekte stellen eine systembedingte Ungerechtigkeit dar und die Gefahr von Schwelleneffekte besteht vor allem in Sozialleistungs- und Steuersystemen.

Ein Schwelleneffekt liegt vor, wenn das frei verfügbare Einkommen trotz steigendem Bruttolohn abnimmt. Das kann zum Beispiel passieren, wenn eine Unterstützungsleistung aufgrund einer Lohnerhöhung reduziert wird und/oder die Fixkosten und Steuern ansteigen, so dass die Lohnerhöhung überkompensiert wird. Eine Steigerung des Erwerbseinkommens wird also finanziell bestraft. Es fehlt ein Anreiz mehr zu verdienen.


Dasselbe kann aber auch in umgekehrter Richtung geschehen: Jemand, der plötzlich keiner Arbeit mehr nachgeht, oder das Arbeitspensum reduziert hat aufgrund von höheren Leistungen oder weniger Abzügen am Ende des Monats ev. ein höheres verfügbares Einkommen als mit Arbeit. Das darf nicht passieren.


Ein Anreiz zur Verbesserung der eigenen Situation oder Hilfe zur Selbsthilfe erachte ich als einen wichtigen Pfeiler der Sozialhilfe. Schwelleneffekte sind deshalb zu vermeiden, darum beantrage ich im Namen der glp eine entsprechende Ergänzung im Gesetzes aufzunehmen. Arbeit darf sich lohnen!

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